Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Finanzdirektion ermächtigt, das Gesetz über die Informations- und Cybersicherheit (ICSG) bis am 27. April 2023 in die Vernehmlassung zu schicken. Das Gesetz schafft die organisatorischen und rechtlichen Grundlagen, um die Informations- und Cybersicherheit in der Kantonsverwaltung zu regeln. Es schliesst damit eine Lücke, denn dieser Bereich ist derzeit nur ansatzweise geregelt. Mit der Digitalisierung der Verwaltung wird die Informations- und Cybersicherheit jedoch immer wichtiger, um die zunehmenden Angriffe von Kriminellen auf Verwaltungssysteme abzuwehren. Das ICSG soll auf die Risiken, Bedürfnisse und Möglichkeiten des Kantons Bern ausgerichtet werden. Zu den wesentlichsten Neuerungen gehören Regeln für die oberste Führung zum Risikomanagement, für die Klassifizierung von Informationen und ICT-Mitteln sowie für die Personensicherheitsprüfung.