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27. Juni 2014
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Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs Bund – Kantone
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Kantone müssen ihre Aufgaben selbständig erfüllen können

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Periode 2012-2015 zur Kenntnis genommen. In seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund stellt er mit Befriedigung fest, dass der Bericht keine Schwachstellen oder Mängel aufgezeigt hat. Dennoch beurteilt der Regierungsrat verschiedene Entwicklungen kritisch. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Reduktion des Grundbeitrags beim Ressourcenausgleich lehnt er ab. Dies würde den Handlungsspielraum der finanzschwachen Kantone noch stärker einschränken.

Der Bundesrat ist gesetzlich verpflichtet, der Bundesversammlung alle vier Jahre einen Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen (NFA) vorzulegen. Der Bericht zeigt auf, ob die Ziele des nationalen Finanzausgleichs erreicht wurden und schlägt mögliche Massnahmen für die kommende Vierjahresperiode vor. Der Bundesrat hat nun den zweiten Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Periode von 2012 bis 2015 bei den Kantonen in die Vernehmlassung geschickt.

In seiner Antwort an den Bund zeigt sich der Regierungsrat befriedigt, dass der Bericht keine Hinweise auf Schwachstellen oder Mängel enthält und der Bundesrat deshalb keine Anpassungen am System vorsieht.

Finanzausgleich löst nicht alle Probleme

Obschon die Ziele des Finanzausgleichs generell erreicht wurden, sieht der Regierungsrat dennoch Verbesserungspotenzial. Zwar wurde die kantonale Finanzautonomie gestärkt: Der Anteil der Transferzahlungen zwischen Bund und Kantonen, die nicht zweckgebunden sind, konnten deutlich erhöht werden. Allerdings haben in den vergangenen Jahren Entscheide und Entwicklungen auf Bundesebene den finanziellen Handlungsspielraum der Kantone stark eingeschränkt. Zu erwähnen sind die neue Spital- und Pflegefinanzierung, der Kindes- und Erwachsenenschutz sowie die Unternehmenssteuerreform II. Fast alle Kantone kämpfen denn auch mit finanziellen Problemen und müssen Sparprogramme umsetzen.

Auch die Unterschiede bei der Steuerbelastung konnte der NFA nicht reduzieren. Schliesslich gibt es Hinweise darauf, dass sich der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen seit der Einführung des NFA eher intensiviert hat.

Ressourcenausgleich: Keine Reduktion des Grundbeitrags

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Senkung des Grundbeitrags beim Ressourcenausgleich lehnt der Regierungsrat ab. Dieser Ausgleich hat das Ziel, die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone zu verringern. Die Eidgenössischen Räte legen alle vier Jahre fest, wie hoch der entsprechende Bundesbeitrag sowie die Beiträge der finanzstarken Kantone sein sollen.

Als Richtwert strebt der nationale Finanzausgleich an, dass jeder Kanton pro Einwohner über eigene, frei einsetzbare Mittel im Umfang von mindestens 85 Prozent des Schweizer Durchschnitts verfügt (Mindestausstattung). Weil in den letzten Jahren die finanzschwächsten Kantone diesen Wert teilweise übertroffen haben, schlägt der Bundesrat vor, die Ausgleichszahlungen zu reduzieren. Nachfolgend die Hauptgründe für die ablehnende Haltung des Regierungsrats:

  • Beim Wert von 85 Prozent handelt es sich um einen anzustrebenden Minimal- und nicht Maximalwert.
  • Bei einer reduzierten Mindestausstattung fehlen den ressourcenschwachen Kantonen genügend finanzielle Mittel, um die ihnen übertragenen Aufgaben selbständig erfüllen zu können. Damit könnte die Hauptzielsetzung der Mindestausstattung nicht mehr erfüllt werden.
  • Durch die erwähnten Entscheide auf Bundesebene wurde der finanzielle Spielraum der Kantone in den letzten Jahren stark eingeengt. Davon sind zwar alle Kantone betroffen. Diese negativen Entwicklungen treffen die ressourcenschwachen Kantone im Verhältnis zu ihrer Steuerertragskraft bedeutend stärker als die finanzkräftigen Kantone. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung können die ressourcenschwachen Kantone diese Mehrbelastungen nicht mehr finanzieren.

Wird gemäss Auslegung des Bundesrates der anzustrebende Wert von 85 Prozent nicht mehr als Minimal-, sondern als Maximalziel betrachtet, so muss nach Auffassung des Regierungsrats eine Erhöhung dieses Zielwertes in Betracht gezogen werden.

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