Der Regierungsrat des Kantons Bern hat gestützt auf das vom Grossen Rat genehmigte Budget 2024 die Lohnmassnahmen für das Kantonspersonal und die Lehrkräfte für das kommende Jahr beschlossen. Diese sehen eine Erhöhung der Lohnsumme um 2,5 Prozent beim Kantonspersonal und 2,7 Prozent bei den Lehrkräften vor. Für Lohnmassnahmen stehen – zusammen mit den so genannten Rotationsgewinnen (0,8 Prozent der Lohnsumme) – dem Kantonspersonal insgesamt 3,3 Prozent und den Lehrkräften 3,5 Prozent zur Verfügung. Rotationsgewinne entstehen, wenn ältere Mitarbeitende austreten und durch jüngere Mitarbeitende mit einem tieferen Gehalt ersetzt werden. 2 Prozent der Mittel werden für einen teilweisen Teuerungsausgleich eingesetzt, den alle Kantonsmitarbeitende und Lehrkräfte erhalten. Für individuelle Lohnerhöhungen stehen per 1. Januar 2024 beim Kantonspersonal 1,3 Prozent zur Verfügung. Dabei werden 1,1 Prozent für individuelle Lohnerhöhungen aller Mitarbeitenden eingesetzt. Die restlichen 0,2 Prozent der Lohnsumme setzt der Regierungsrat für gezielte individuelle Lohnkorrekturen bei den bis 35-jährigen Mitarbeitenden ein. Damit will er bestehende Lohnrückstände gegenüber dem Konkurrenzumfeld reduzieren. Bei den Lehrkräften werden 1,5 Prozent der Lohnsumme für den individuellen Gehaltsaufstieg per 1. August 2024 eingesetzt. Damit werden die vorgesehenen Gehaltsaufstiege und das Aufholen von Gehaltsrückständen ermöglicht.
Mit Lohnmassnahmen von insgesamt 3,3 Prozent für das Kantonspersonal bzw. 3,5 Prozent für die Lehrkräfte trägt der Regierungsrat der Teuerungsentwicklung des vergangenen und des aktuellen Jahres angemessen Rechnung.